Sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut bedeutet, daß jeder das Recht hat, über seine Sexualität frei zu bestimmen. Daneben bezeichnet der Begriff eine Wertvorstellung.
In der Bundesrepublik Deutschland existiert das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung explizit seit dem 23. November 1973.
Sexuelle Selbstbestimmung schließt sowohl die sexuelle Orientierung, wie Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität und Asexualität, als auch die freie Wahl der Sexualpartner, der sexuellen Praktiken wie BDSM, des Ausdrucks der Geschlechtsidentität (Transgender, Intersexualität, Cisgender) und der Form der sexuellen Beziehungen (wie zum Beispiel Monogamie, Zölibat, Promiskuität oder Polyamory) ein.
Soweit das Ausleben der Sexualität die Beteiligung von zwei Personeneinschließt, hat die autonome Selbstbestimmung auch eine Qualität, welche die jeweils andere Person betrifft.
Die Unterscheidung zwischen einer angeblich natürlichen oder biologischen Sexualität und anderen Formen der sexuellen Selbstbestimmung wurde unter der Europäischen Charta der Menschenrechte aufgegeben.