Ach mein Süßer, was sollen denn in deinem doch eigentlich reifen und verantwortungsbewussten Alter auf einmal solche testosterongeladenen adoleszenten Dummheiten:
Du verkündest selbst, die Alpha-Löwin auf der Jagd erspäht zu haben, und hältst dann trotzdem demonstrativ deinen Arm durch den Zaun, in der Erwartung, sie auf diese Weise gefahrlos provozieren zu können?
So was geht doch mit Ansage ins Auge 🙈
Denn natürlich weißt auch du selbst, dass es dir unbeschadet allen rhetorischen und darstellerischen Talents nicht gelingen wird, dich glaubhaft als Märtyrer des gesunden Menschenverstandes im Kampf gegen die Auswüchse juristischen Wahnsinns zu gerieren.
Schließlich reden wir vorliegend ja nicht von Darstellungen, die irgendwelchen informativen oder pädagogischen Zwecken dienen. Oder die künstlerischen Wert haben. Und auch nicht von so wert- wie harmlosen FKK-Bildchen.
Sondern, wenn ich mich auf Penisbilder beziehe, deren unerwünschtes Zeigen ich als sexuell übergriffig im rechtlichen Sinne qualifiziere, meine ich solche Abbildungen, die "unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abziel[en]" (BVwerGE 116, 5) - also z. B. Großaufnahmen erigierter oder mit cock rings geschmückter Pimmel, und was wir hier schon alles Schönes hatten.
Solche Inhalte anderen unaufgefordert zu präsentieren ist ganz schlicht strafbar, namentlich nach § 184 Absatz 1 Nr. 6 StGB.
Und zwar ganz egal, wo der physische Server steht, auf dem dieses Forum gehosted wird, wie du § 9 StGB entnehmen kannst.
Es kommt aber noch schlimmer, denn § 184 Absatz 1 Nr. 6 StGB ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Absatz 2 BGB, neben Geld- oder Freiheitsstrafe winken also auch noch Beseitigungs- und Unterlassungs-, und nicht zu vergessen Schmerzensgeldansprüche, wie du unter § 253 Absatz 2 BGB nachlesen kannst.
Gemeinerweise schon wieder auch in dem Fall, dass dieses Forum auf den Fidschi-Inseln gehosted wird, verfügt Artikel 40 EGBGB.
Tja, und nun? Nun stehst du da, mit "abbem" Arm, und runtergelassener Hose (aber keine Angst, selbst wenn das wörtlich zu verstehen wäre, und du dabei keine Unterbuxe trügest, keine Strafbarkeit nach §§ 183 f. StGB, da schon keine Handlungsqualität) - nur weil du dich vor Ausspruch einer Herausforderung zu einer Partie Hase und Igel nicht über die offensichtlich erwartbare Rollenverteilung informiert hattest.
Was wohl Babett zu dieser tollkühnen Dummheit gesagt hätte, wenn er/sie/ens/they/Eichhörnchen sie miterlebt hätte? 🤔