Beiträge von meissner

    Rosamunde Pilcher trifft Michaela Schaffrath. Amüsante Begebenheit. So austauschbar wie der Kerl waren auch die Städte Berlin, Amsterdam. Aber nun Mausbach!
    Wir werden hoffentlich erfahren, was denn einen ordentlichen Kerl ausmacht.

    mausbacher : einfach genial! Wie er meine Anmerkung zum Rechtsgrundsatz "Die Gedanken sind frei" ...und was ist, wenn sie den Kopf verlassen... sofort im Gesetzestext des Paragrafen 184b Abs. 1 StGB gefunden hat. Genau das hatte ich gemeint.
    Und ansonsten ist es so, wie er es sagt, wir können uns hier nicht über geltendes Recht hinweg setzen. Über Sinn und Unsinn von Gesetzen rechtsverbindlich zu entscheiden ist Sache der Legislative, die von uns allen durch freie Wahlen bestimmt wird und somit den Willen (der Mehrheit) des Volkes verkörpert. Die Anwendung der Gesetze ist Sache der Judikative und somit auch die höchstrichterliche Rechtssprechung.
    Allerdings gibt es immer wieder Leute, die sich auf ihre Grundrechte berufen. - Ich führte dazu aus. - Einige dieser Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden. Und auch darum geht es. Wer gegen Strafgesetze verstößt, kann sich nicht ohne Weiteres auf seine Grundrechte berufen. Das mit der Rechtsgüterabwägung möchte ich jetzt nicht noch einmal aufgreifen.
    Es ist auch manchmal etwas abenteuerlich, aus dem reinen Gesetzestext alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einschließlich derer Definitionen ablesen zu wollen. Wenn jemand im "Juris" einen vergleichbaren Fall und dessen höchstrichterliche Rechtssprechung gefunden haben sollte, dann bekommt die Sache Hand und Fuß. Ansonsten sind wir doch (bis auf Baer vielleicht) alle Laien auf diesem Gebiet. Daher möchte ich keinem Richter vorgreifen.
    Es gibt aber neben der rein rechtlichen Komponente die moralische. Den allgemein gesellschaftlichen Konsens, wie wir miteinander leben wollen, was gut ist und was nicht. Alle wissen, dass Gesetze nur dann befolgt werden, wenn sie allgemein akzeptiert werden. Alle Sanktionen können ansonsten auf Dauer nichts ausrichten.
    Es bleibt also die Frage: Wurde die Geschichte gelöscht aus Furcht, einen Straftatbestand verletzt zu haben oder weil der Konsens im SB ist, dass wir solche Geschichten nicht wollen?

    Ja, es hat ähnliche Diskussionen in der Vergangenheit im SB schon gegeben.
    Die Einen sehen sich als Verteidiger der Meinungsfreiheit, der Freiheit der Kunst oder anderer schützenswerter Grundrechte. Rechte welche die real existierenden Autoren für sich geltend machen.
    Kann eine fiktive Person in einem Roman dagegen tatsächlich ihrerseits Träger von Grundrechten sein? Natürlich nicht!
    In wessen Rechte greift der Autor dann also ein? Welches ist das geschützte Rechtsgut das verletzt wird?
    Der Grundsatz: „die Gedanken sind frei“ gilt natürlich im Recht. Aber was ist, wenn die Gedanken den Kopf verlassen, vergegenständlicht auf Papier oder anderen Medien, Anderen zugänglich gemacht oder gar mit dem Ziel, sie der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren im worldwide Web (die Bezeichnung sagt es - weltweit) publiziert werden?
    Kann der Verfasser einer solchen Geschichte für Handlungen Dritter, deren Kausalkette sich bis zu ebendieser Geschichte zurück verfolgen lässt verantwortlich gemacht werden?
    Dem, was Baer in seiner Abhandlung zum § 184 b StGB schreibt, habe ich nichts hinzuzufügen.
    Rein rechtlich ist die Veröffentlichung möglicherweise nicht zu greifen.
    Doch es gibt da noch einen anderen Aspekt, nämlich die Regeln des SB für´s Schreiben von Geschichten. Unter Punkt 1 ist eindeutig geregelt,
    "1.) Die Geschichten müssen sich an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften orientieren (das ist m.E. klarer zu fassen) . Nicht zulässig sind insbesondere die Schilderung sexueller Handlungen von oder an Personen unter 16 sowie Tieren."
    Damit ist klar, dass diese Geschichte die „Hausordnung“ verletzt hat und entfernt werden konnte. In dem Punkt dürfte das Hausrecht beim Hausherren liegen. Und ich bin froh, dass die User des SB diese Art der Darstellung von Kinderpornografie offenbar mehrheitlich ablehnen.


    In dem Punkt „Kindeswohlgefährdung“ kann ich nicht ganz folgen, denn dazu müsste die Geschichte von Kindern gelesen oder diesen zumindest vorgelesen werden. Nicht auszuschließen- aber in keiner Weise konkret belegbar.


    Die einzige Entschuldigung, die ich, wie bereits angedeutet, gelten ließe, wäre die, dass da jemand (es kann dann nur die Autorin selbst sein) die Rolle der Protagonistin in der Realität durchleben musste und sich mit dieser Geschichte psychisch Luft verschaffen wollte. Doch selbst dann wäre der SB wohl nicht die richtige Adresse.


    Dass solche Dinge, wie in der Geschichte beschrieben in der Realität vorkommen, dass es immer wieder Opfer gibt, ist schlimm genug. Sich und Andere daran erfreuen zu wollen ist wohl eine ganz besondere Herangehensweise.


    Der Vergleich mit der Kunst: Man stelle sich die Frage, warum hat der Künstler – zB. Der auch von mir unglaublich geschätzte Zola- sich dieser Darstellung bedient? Was wollte er ausdrücken?
    Die Distanz hat hier eindeutig gefehlt.


    Der Meissner

    Es wäre auch ohne das problematische Alter der Protagonistin ein kalter gefühlloser Bericht. Eine Aneinanderreihung beliebig aufgezählter Sexualpraktiken.
    Vom Alter her dürfte es sich zweifellos um ein Kind handeln. Ich hoffe, dass da niemand selbst Erlebtes versucht aufzuarbeiten.

    "Mitleser" bin ich schon eine ganze Weile. Manche Geschichten haben mir ganz gut gefallen und die Phantasie angeregt. Bisher konnte ich aber keine Wertung oder Kommentare abgeben. Das soll sich jetzt ändern.
    Dr Meissnerhttp://www.schambereich.net/forum/wcf/images/smilies/smile.png