<<Das RECHT DER ERSTEN NACHT (lat.: ius primae noctis) seit dem Mittelalter bis in die Zeit des Absolutismus (also bis vor etwa 200 Jahren) besagte, daß der Herrschende das Recht hatte, in der ersten Nacht (der "Hochzeitsnacht") der ihm untergebenen Frauen (vor allem seiner Dienerschaft) deren Entjungferung vorzunehmen. Obwohl dieses Recht wohl nie schriftlich fixiert und auch eindeutig ein totaler Verstoß gegen die christliche Moral war und obendrein noch ein geradezu unverschämtes Instrument der Macht der damaligen Establishment bedeutete, war es doch durchaus üblich. Und es war seinerzeit schließlich gar nicht einfach, die Menschen, auch und gerade die Mädchen, zum Widerstand dagegen zu ermuntern. Die Mädchen bildeten sich wohl noch etwas darauf ein, ihre erste Nacht mit einem hohen Herrn in einem fürstlichen Bett verbringen zu dürfen, ob sie sich allerdings klar waren, was da wirklich passierte? Mozart hat seine Oper "Figaros Hochzeit" gegen dieses "Recht" geschrieben; nur mit guten Einfällen und viel Humor in dieser Oper konnte er so bei seinen Zeitgenossen - er sprach besonders junge Leute an - für sein Anliegen Gehör finden.
Bei jungfräulichen Mädchen waren sich die hohen Herren sicher vor der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten.>>
Alles andere kann nur falsch sein. Ist ja auch logisch, denn warum sollte es Aufzeichnungen für diesen Akt geben?