Das Recht der ersten Nacht . . .

  • . . . hat es gegeben !


    <<Das  RECHT DER ERSTEN NACHT (lat.: ius primae noctis) seit dem Mittelalter bis in die Zeit des Absolutismus (also bis vor etwa 200 Jahren) besagte, daß der Herrschende das Recht hatte, in der ersten Nacht (der "Hochzeitsnacht") der ihm untergebenen Frauen (vor allem seiner Dienerschaft) deren Entjungferung vorzunehmen. Obwohl dieses Recht wohl nie schriftlich fixiert und auch eindeutig ein totaler Verstoß gegen die christliche Moral war und obendrein noch ein geradezu unverschämtes Instrument der Macht der damaligen Establishment bedeutete, war es doch durchaus üblich. Und es war seinerzeit schließlich gar nicht einfach, die Menschen, auch und gerade die Mädchen, zum Widerstand dagegen zu ermuntern. Die Mädchen bildeten sich wohl noch etwas darauf ein, ihre erste Nacht mit einem hohen Herrn in einem fürstlichen Bett verbringen zu dürfen, ob sie sich allerdings klar waren, was da wirklich passierte? Mozart hat seine Oper "Figaros Hochzeit" gegen dieses "Recht" geschrieben; nur mit guten Einfällen und viel Humor in dieser Oper konnte er so bei seinen Zeitgenossen - er sprach besonders junge Leute an - für sein Anliegen Gehör finden.

    Bei jungfräulichen Mädchen waren sich die hohen Herren sicher vor der Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten.>>


    Alles andere kann nur falsch sein. Ist ja auch logisch, denn warum sollte es Aufzeichnungen für diesen Akt geben? :D 

  • <<Früher hatten es Herrschende noch einfach. Ihnen gebührte die erste Nacht. Auch besser bekannt unter „ius primae noctis“. Das Recht stammt aus dem Mittelalter und reichte noch lange bis in die Zeit des Absolutismus. Nach diesem freien Gesetz durfte der Herrschende in der ersten Hochzeitnacht die ihm untergebene Frau nehmen und die Entjungferung durchführen. Zu der damaligen Zeit waren die meisten Frauen bis zur Ehe Jungfrauen. Waren sie das nicht mehr, sank auch ihr Wert. Die Wahrscheinlichkeit einer Vermählung war dann meistens ausgeschlossen.


    Keine feste Regelung


    Das Recht des Herrschenden, zum Beispiel des Königs, jede Frau, die in seinem Gebiet mit der Heirat zu entjungfern war aber eigentlich nie gesetzlich geregelt. Zudem verstoß es eindeutig gegen die christliche Moral. Dennoch war es durchaus üblich. In Filmen wird eine solche Situation immer mit viel Herzschmerz dargestellt. Dabei mussten damals viele Mädchen nicht einmal gezwungen werden. Ganz im Gegenteil, viele der Frauen empfanden es als Privileg, durch den König entjungfert zu werden. Allerdings sollte man hier auch bemerken, dass die Menschen zur damaligen Zeit nicht aufgeklärt waren. Was genau in der ersten Nacht passierte, war vielen der jungen Frauen damit eigentlich gar nicht bewusst. Das erklärt vermutlich auch den fehlenden Widerstand gegen diese Anordnung.


    Herrscher schützte sich vor Krankheiten


    Für den Herrschenden war es zum doppelten Vorteil. Zu einem kam er als einer der Wenigen im Land an den Vorteil, die erste Nacht genießen zu dürfen und zum anderen konnte er sich vor Geschlechtskrankheiten schützen. Denn bei jungfräulichen Mädchen war diese Gefahr nicht vorhanden. Syphilis war eine vielverbreitete Krankheit. Durch Affären mit Jungfrauen und jungen Mädchen könnten sich Herrscher oft gut schützen. Die Gefahr war relativ gering. Dabei kam es natürlich auch immer wieder zu ungewollten Schwangerschaften. So dann wurden viele der Mädchen, abseits der ersten Nacht, an Höflinge und andere verkuppelt oder besser weitergereicht. Sinn war dabei, die Kinder zu versorgen.


    Die Kirchen schauten weg und vermieden eine moralische Aufklärung. Ineinigen Geschichtsbüchern sind so auch immer wieder Bischöfe zu finden, die durch ihre landesherrliche Funktion dieses Recht für sich selbst beanspruchten.


    Bis in unsere Zeit


    Dieses Recht löste sich zwar später nach und nach auf. Doch noch weit bis zu den 1930er Jahren konnte man in vielen Ländern diverse Ausläufer erkennen. So wurde Hauspersonal, was in der Regel keine besondere Stellung in der Gesellschaft besaß, auch als sexueller Eigentum der Herren angesehen. So waren junge Frauen und Mädchen mit guter Figur stets als Stubenpersonal gern gesehen. Dass es dabei auch immer wieder zu sexuellen Übergriffen kommt, konnte man bis lange zum Ende des 2. Weltkrieges immer wieder bemerken. Zwar war damals die Vergewaltigung auch von Hausangestellten strafrechtlich geregelt, dennoch wurde es geduldet oder einfach totgeschwiegen.>> (Link)


    :P

    Die begehrenswerteste aller Frauen ist die, mit der ich weinen kann.



    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von mausbacher ()


  • <<Das Besondere:
    Das Stück wird aufgeführt in einem waldigen Gelände bei Nacht. Die Zuschauer werden mit Taschenlampen ausgerüstet und gehen von Ort zu Ort. Sie folgen ihren Sinnen, also der Musik oder dem Licht. Wenn die eine Handlungssituation endet, wird an einem anderen Ort eine Fackel entzündet, auf die sich die Zuschauer zusammen zubewegen. Auf den Wegen wird das Publikum stets von einem Sänger, Schauspieler oder Musiker begleitet, damit keiner unserer Gäste verloren geht und stets für Unterhaltung gesorgt ist.


    Inhalt:
    Das Recht der ersten Nacht bezeichnet das herrschaftliche Vorrecht auf die Brautnacht. Ob es sich hierbei um eine historisch belegte Machtdemonstration oder nur um einen populären Mythos handelt, ist ungewiss. Im Bereich des Musiktheaters hat dieses Recht Einzug gehalten in den Opern "Le droit du seigneur" sowie in Mozarts berühmter "Hochzeit des Figaro". In vielen Gegenden gibt es auch den Brauch der Brautentführung: Hier wird mit den Ängsten des frisch Angetrauten gespielt, der befürchten muss, seine Braut im letzten Augenblick noch verloren zu haben.


    Gemeinsam mit dem Bräutigam begibt sich das Publikum auf Brautsuche und findet sich unterwegs in verschiedenen Opern wieder.>>

    Neuproduktion, buchbar ab 2015 Maximal 50 Zuschauer


    :thumbsup:

  • Für den Herrschenden war es zum doppelten Vorteil. Zu einem kam er als
    einer der Wenigen im Land an den Vorteil, die erste Nacht genießen zu
    dürfen und zum anderen konnte er sich vor Geschlechtskrankheiten
    schützen. Denn bei jungfräulichen Mädchen war diese Gefahr nicht
    vorhanden. Syphilis war eine vielverbreitete Krankheit.
    (Zitat nach mausbacher)


    Also der Schutz vor Ansteckung durch Syphilis (französische Krankheit) fällt bis 1493 einmal weg.


    baer


    Erregerursprungszuschreibung in früher Neuzeit


    Ab dem Jahr 1493 fielen in spanischen Hafenstädten Fälle einer damals als neuartig erscheinenden Erkrankung auf. Der spanische Arzt Ruy Diaz de Islas (1467–1542) wollte die ersten Fälle unter der Mannschaft der zweiten Reise des Kolumbus ausgemacht haben. Die Erkrankung verbreitete sich rasch in den Hafenstädten des westlichen Mittelmeeres, so auch in Neapel.


    1494 brach der französische König Karl VIII. mit einem zusammengewürfelten mehrheitlich aus Söldnern bestehenden Heer nach Italien auf, um seine Erbansprüche auf das Königreich Neapel durchzusetzen. Nach einer kurzen Belagerung wurde Neapel am 22. Februar1495 eingenommen. Bereits im Frühsommer 1495 gab Karl VIII. Neapel
    jedoch wieder auf, da er eine Einkesselung durch seine Gegner befürchten musste. Während der Besatzung Neapels war es zu einem ersten größeren
    Syphilisausbruch unter den Truppen Karls gekommen, der sich nach dem Rückzug auf Mittel- und Norditalien sowie die Herkunftsländer der Söldnertruppen ausweitete.


    Bemerkenswert war die hohe Virulenz des Erregers. In der Folge des Syphilisausbruches von Neapel überzog innerhalb von fünfzig Jahren eine Syphilis-Epidemie
    die alte Welt, die sich dann aber infolge eines Virulenzverlustes deutlich abschwächte und sich auf unterschiedlich hohem Niveau bis in
    die heutigen Tage fortsetzt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Syphilis

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    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

  • Also der Schutz vor Ansteckung durch Syphilis (französische Krankheit) fällt bis 1493 einmal weg.


    Der Name Syphilis (med. Lues) entstand 1950 und geht auf eine Geschichte der griechischen Mythologie zurück, in der der Hirte Syphilus ein sehr lasterhaftes Leben führt und deshalb mit der Krankheit gestraft wird. ;)

  • Das Wort Syphilis findet sich erstmals 1530 im Titel eines Gedichtes des veronesischen Arztes Girolamo Fracastoro (1483–1553), mit dem Namen Syphilis, sive Morbus Gallicus (Syphilis, oder die französische Krankheit). Darin wird die Geschichte des Schafhirten Syphilus erzählt, der wegen Gotteslästerung mit einer neuen Krankheit, der Syphilis, bestraft wurde. Der Name Syphilus ist die latinisierte Form des altgriechischen Namens Σύφιλος (Sýphilos), welcher mit „Schweine liebend“ übersetzt werden kann (σῦς (sŷs) ,Schwein‘, φιλεῖν (phileîn) ,lieben‘).Den Namen Syphilus hat Fracastoro vermutlich der antiken Mythologie entlehnt.



    Es scheint, daß Fracastoro einfach die lasterhafte Krankheit den alten Griechen in die Schuhe schieben wollte.
    In der Renaissance naheliegend. Das heißt aber nicht, daß es sie im Altertum auch gab! ;) 


    baer

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  • Der Engländer Simon Mays begründet eine zunächst heftig umstrittene präkolumbische Theorie
    auf Knochenfunde, die auf die Zeit von 1296 bis 1445 datiert wurden.
    Spezifische Veränderungen an den Knochen lassen seiner Ansicht nach mit
    großer Sicherheit auf eine Infektion mit Syphilis schließen. Die
    bedeutendsten Funde dieser Art stammen aus Riverhall, Essex, in England. Demnach trat die Syphilis also bereits deutlich früher als 1495 zuerst in England auf.


    Weiterhin wurden im Bereich der Kirche eines zerstörten Klosters der englischen Hafenstadt Kingston upon Hull drei Skelette gefunden, die nach Ansicht der Experten eindeutige Spuren einer fortgeschrittenen Syphiliserkrankung aufweisen. Durch diese Befunde wurde die Forschung motiviert, nunmehr intensiver
    in Europa nach weiteren Spuren der Syphilis aus der Zeit vor 1495 zu
    suchen. In Süditalien entdeckten Archäologen bei Ausgrabungen in Metapont,
    einer griechischen Siedlung aus dem 6. Jahrhundert v. Chr., viele
    Knochen mit den klassischen Anzeichen der Syphilis. Dabei konnte
    erstmals auch in Europa bei einem Kinderskelett an den zugehörigen
    Zähnen eine nur von der Syphilis verursachte Querfurche nachgewiesen
    werden. Solche Zahnspuren entstehen allein, wenn ein Kind von seiner
    Mutter während der Schwangerschaft oder unter der Geburt mit dem Erreger
    der Syphilis infiziert worden ist. Sowohl bei der Suche nach Anzeichen dieser Erkrankung in Pompeji als auch bei Knochenfunden aus dem 13. Jahrhundert in der Türkei wurde man ebenfalls fündig. Diese Funde schienen zu belegen, dass die
    schwere Erkrankungsform der Syphilis in Europa auch schon lange vor dem
    15. Jahrhundert anzutreffen und nicht erst von den Conquistadoren aus Lateinamerika eingeschleppt worden war. Bei einer genaueren Durchsicht der Publikationen von bis dahin 54
    Fällen einer angenommenen Syphilisinfektion in der alten Welt vor
    Kolumbus kamen andere Forscher jedoch zu dem Ergebnis, dass entweder die
    diagnostischen Kriterien einer tertiären Syphilis bei strikter Prüfung
    nicht erfüllt waren, oder dass in den Fällen mit tatsächlicher
    Kriterienerfüllung die Radiokohlenstoffdatierungen durch den sogenannten Reservoireffekt verfälscht waren.



    Wenn man sich die sorglose Promiskuität z.B. in Pompeji ansieht, erscheint es mir auch unwahrscheinlich, daß damals bereits Syphilis aufgetreten sein soll!Keine tödlichen Geschlechtskrankheiten



    Eine Ahnung von der Fülle seines
    reichhaltigen Angebots hat sich in Pompeji und seinen Inschriften
    erhalten. Knapp versäumt es im Übrigen nicht, darauf hinzuweisen, dass
    der erotische Markt der Antike sich von seinen Nachfolgern in einem
    Aspekt unterschied: tödliche Geschlechtskrankheiten wie Syphilis und
    Aids gab es noch nicht.


    Lector, intende,
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    (Lieber Leser, paß auf, Du wirst Deinen Spaß haben! – Apuleus)

  • HERR DOKTOR baer66, nur so am Rande und völlig unthematisch.


    Du zitierst mehrfach die gleiche Quelle. Und man erhält den Eindruck Du hast es nicht mal selbst gelesen.
    Aber das erscheint mir wahrscheinlich nur als neu.
    :D :D :D :D :D :D

  • <<Wirklichkeit oder Mythos?


    Die Historiker gehen heute davon aus, dass das Ius primae noctis weitgehend eine Legende ist. DerenHintergrund liegt wohl in den so genannten Mitgiftsteuern, die bei der Eheschliessung an den Gerichtsherren zu zahlen waren.
    Obwohl es keine Belege dafür gibt, dass es früher ein regelrechtes Ius primae noctis gab, darf nicht vergessen werden, dass die Stellung der leibeigenen Bauern gegenüber den Grundherren denkbar schwach war. Übergriffe, auch solche sexueller Art, mussten da oft klaglos hingenommen werden.


    Schenkelrecht und Hochzeitsbett


    Aus der mündlichen Tradition des Ius primae noctis gingen in gewissen Gegenden symbolische Rechtshandlungen hervor. So entstand in Frankreich das «droit de cuissage» («Schenkelrecht»): Als symbolischer Vollzug der Ehe stellte ein Prokurator ein unbekleidetes Bein in das Bett der Braut. In Katalonien schritt der Herr über das Bett, in dem die Braut lag. Bei solchen, an sich symbolisch vollzogenen Handlungen konnte es durchaus zu sexuellen Übergriffen kommen. Auch ohne derartige Vergewaltigungen wurden diese Symbolhandlungen von der Bauernbevölkerung als erniedrigend empfunden.>>


    Und wie gesagt, Helmut Kohl war/ist ja auch Historiker. Und glaubt dem guten Mann irgendwer denn? Das Recht der ersten Nacht hat es gegeben. Ich weiß es einfach! :P 

  • HERR DOKTOR baer66, nur so am Rande und völlig unthematisch.


    Du zitierst mehrfach die gleiche Quelle. Und man erhält den Eindruck Du hast es nicht mal selbst gelesen.
    Aber das erscheint mir wahrscheinlich nur als neu.
    :D :D :D :D :D :D


    Du weißt ja, beware, manchmal hapert's bei mir mit dem Lesen! ;)


    baer

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