Gewaltausübung in sexueller Hinsicht, insbesondere Disziplinierung (BDSM), Schlagen, Auspeitschen, Züchtigen etc. wird zwar oft "Bestrafung" genannt, hat aber mit Strafe im rechtlichen Sinn nichts zu tun.
Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel vom Erziehenden oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der Situation) unangemessen qualifiziert wird.
Strafe im Sinne des Strafrechts ist nach einer vorherrschenden Definition ein Übel, das einer Person, (dem „Täter“), für ihr eigenes, vergangenes, tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln (Tun oder Unterlassen) von der Gesellschaft auferlegt wird und mit dem ein sozialethischer Tadel als Unwerturteil gegenüber dieser Person verbunden ist.
Eine Körperstrafe ist eine Strafe, die körperlich erfahrbar ist und meist in der Form von Schlägen mit der Hand oder einem Gegenstand (oft dementsprechend benannt, z. B. Auspeitschen, Stockschläge) verabreicht wird; dies wird dann auch als körperliche Züchtigung oder Prügelstrafe bezeichnet. Der ältere Ausdruck Leibesstrafen umfasste auch das Abschlagen von Gliedmaßen (besonders Händen, Ohren, Nase), die Blendung, das Brandmarken, das Stäupen, das Abscheren von Haar (bei Frauen) und Bart (bei Männern), das öffentliche Anprangern (z. B. das öffentliche Schließen in den Block) usw.
Bei (freiwilliger) Anwendung von Gewalt zur sexuellen Erregung eines oder mehrerer Partner fällt der Unrechtscharakter weg. Es soll auch kein Übel oder Tadel zugefügt werden.
Nur die Ähnlichkeit der physischen Vorgänge und uU das psychologische Element des "Sichbestraftfühlens" haben wohl zu der Bezeichnung "Bestrafung" geführt.
Die Frage, ob ein Mensch einen anderen bestrafen darf, ist eine philosophische und ihre auch nur ansatzweise Beantwortung würde in diesem Eingangsstatement zu weit führen.
baer