Beiträge von winipu

    Ihre Darlegung bezüglich §183a StGB trifft zu und ist auch von mir so erkannt worden bevor ich diesen Beitrag geschrieben habe. Nur müssen Sie das auch den verschiedenen Gerichten in Deutschland erklären, die immer wieder Nacktwanderer und ähnlich naturverbundene FKK-Freunde aufgrund o.g. § zu Geldstrafen und dergleichen verdonnern. Siehe div. Interneteinträge.
    Soviel mir bekannt ist werden in Spanien FKK-Anhänger zwar nicht verfolgt aber definitiv gesetzlich erlaubt ist öffentliche Nacktheit nicht.
    Ich wusste auch nicht, dass Beiträge die hier veröffentlicht werden juristisch 100%ig korrekt und humorlos sein müssen. Dieser Beitrag war zur allgemeinen Belustigung und zur Spiegelung unserer verklemmten Gesellschaft gedacht. SORRY !!