Erotische Starphantasien

  • Ich bin zwar keine Juristin, aber ich habe eine gefragt. Ihre Antwort: das zu erwartende entschiedene "Ja und nein"... :D


    Die Erwähnung von Namen, Eigenschaften, Lebensumständen, biographischen Angaben o. ä. was eine Figuren einer Geschichte als eine reale Person identifizierbar macht verletzt deren Persönlichkeitsrechte, wenn sie nicht mit ihrem Auftritt in der Geschichte einverstanden ist. Das gilt für Normalos genauso wie für Prominente.


    Erlaubt ist es hingegen eine Figur zu beschreiben, die nur wie eine reale Person aussieht. Entscheidend für die Frage ob die Darstellung einer Figur in einer Geschichte das Persönlichkeitsrecht einer realen Person verletzt ist nicht, ob sie sich ähneln oder die reale Person sogar als Modell für die Figur benutzt wurde, sondern ob sie die in der Geschichte erwähnte Figur sein soll.


    Eine Figur in einer Geschichte, die z. B. eine Kellnerin in einem Münchner Straßencafé ist kann problemlos mit den Worten: "Sie sah aus wie Angelina Jolie," beschrieben werden. Andererseits kann eine Figur namens Jessica Miller, welche zwar als grünäugige Blondine beschrieben wird, in der Geschichte aber Schauspielerin ist und auffällige charakterliche, biographische u. s. w. Gemeinsamkeiten mit Ms. Jolie aufweist deren Persönlichkeitsrecht verletzen, da sie offensichtlich diese darstellen soll.


    Alles klar? ;)